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#1
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theoretisch würde es aktuell reichen. zukünftig ist jedoch zur zeit im "gespräch", dass ein plattformbetreiber diese rechte ggf. nachweisen muss und nicht der poster selbst. da muss jedem der halbwegs klar denken kann einleuchten, dass das ein ding der unmöglichkeit ist.
Geändert von blindguard (27.10.15 um 13:28 Uhr). |
#2
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Zitat:
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