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#1
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Aber da es ein wichtiges und interessantes Thema ist:
Würde es dem Betreiber nach aktueller und ggf zukünftiger Gesetzgebung reichen, wenn der Teilnehmer im Post gesondert angibt "Hiermit erkläre ich, daß ich die Rechte an diesem Bild besitze." (abgesehen von Stock-Quellenangaben)...? |
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