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#1
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Rechte an einem Layout
Hallo zusammen!
Ich bin zwar nicht oft hier aber ein paar mal wurde mir von euch schon prima geholfen bei der Erstellung meiner Website. Nun habe ich mal ne ganz andere Frage, in der Hoffnung, dass die Kathegorie hier in Ordnung ist. Wusste nicht, wo ich es sonst hinschreiben soll Also: ich bin selbstständig und arbeite für diverse Kunden als Sekretärin. Hin und wieder layoute ich was. Das habe ich nun für einen Kunden (es besteht ein freier Mitarbeiter Vertrag) getan und ein Buchcover (er schreibt und verlegt Bücher) entworfen. Er meint nun, wir müssten einen Künstlervertrag abschließen wegen den Rechten an dem Layout. Ich will die aber garnicht haben. Für mich ist das normaler Job und fertig. Er meint aber, dass MUSS so sein mit Vertrag und extra Rechnung, das wäre gesetzlich festgelegt. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Zumal ich ja keine spezielle Figur oder sowas "erfunden" habe, sondern nur Farbe und Gestaltung mit einem bereits gekauften Bild gebastelt habe. Ist auch nix anderes als ne Präsentation mit Bildern aufhübschen, da bin ich ja auch kein Künstler ;-). Kennt sich jemand von euch mit sowas aus? Ich hab keinen Bock noch nen Vertrag zu unterschreiben und dann auch noch in dem Buch erwähnt zu werden! (ist nämlich echt Mist) Vielen Dank schonmal und liebe Grüße von der Forums-Fee
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mfg, die Forums-Fee |
#2
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Zitat:
da auch das recht, es irgendwie anders zu presentieren? du sagst ja selber, dass da da farbe usw ins spiel gebracht hast. da wäre ich vorsichtig. ansonsten: wenn du von grund auf selber ein layout erstellt hast, und er die rechte haben will, solltest du die abtreten. ich würde den vertrag aber prüfen lassen. zu entscheiden ist ja auch, ob du eine einmalige summe haben willst, oder nach stückzahl oder prozentual beteiligt sein willst. verschenken würde ich das nicht. aber wie gesagt: du musst dir hundert prozent sicher sein, dass das alles deins ist. selbst die schrift oder irgendwelche formen. könnte ja sein, dass du einen merzedes-stern zufällig erstellt hast. neulich in den medien war doch auch der rechtsstreit um den tatortvorspann. ist zwar von der bildzeitung aber egal: klick mal was meist du, wie die grafikerein sich ärgert, dass sie nichts schriftliches hat. |
#3
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ich kann dir mal in einer PN schicken, wie das aussieht, dann kannst du es dir besser vorstellen. das verwendete Pic hat er gekauft, mit dem Recht es für so etwas zu verwenden. Ich hab es nur in Szene gesetzt und möchte auch garkein Recht daran haben. Bezahlt werde ich für die Arbeit nach Stunden. Ich will nur machen und gut. Er will es mir quasi "aufschwätzen". Von mir aus ist es einfach seins. Ist ja auch wirklich keine große Leistung, die ich da vollbracht habe.
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mfg, die Forums-Fee |
#4
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ich hab ja nun dein layout gesehen. ich denke, da kannst du problemlos zusagen.
es sollte aber festgehalten weden, dass der schutzmann und der stubentieger nicht von dir sind. |
#5
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hier für alle zur Ansicht. Die Mieze wird ersetzt durch ein eigens für dieses Buch gezeichnete Katze (nicht von mir) und der Schutzmann wurde mit allen benötigten Rechten dafür gekauft. Das Grün ist in echt nicht so grell wie hier.
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mfg, die Forums-Fee |
#6
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Zitat:
um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich noch den Urheber noch bennenen!!! ...und wenn Du die Rechte an dem Layout nicht haben möchtest und Dein Auftraggeber sich davon aber nicht überzeugen lässt, dann behalte Deine bisherige Arbeit und verzichte auf den Auftrag; - vorrausgesetzt natürlich, Du kannst es Dir leisten. Wie das natürlich jetzt rechtlich aussieht, von wegen "Vertrag MUSS" usw., kann ich Dir leider nicht sagen. Gruß, Thommy |
#7
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Der Urheber wird innerhalb des Buches genannt. Ich kann auf den Auftrag nicht verzichten, weil ich ja noch mehr für ihn mache. Und gemacht isses ja.
Mir geht es nur darum, ob es tatsächlich ein Muss ist. Wenn ja mache ichs natürlich. Aber für mich wäre es halt nicht nötig.
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mfg, die Forums-Fee |
#8
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Ok.
Ich guck' mal, ob ich da was rauskriege. Würde mich selber auch interessieren... Gruß, Thommy |
#9
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Danke Thommy!!
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mfg, die Forums-Fee |
#10
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also ich habe in der vergangenheit über 1500 buchtitel gestaltet.
das ganze fand ohne speziellen vertrag statt und letztlich ist es einfach so, ersteller von foto/bildmaterial wird im buch genannt und der/diejenige die das cover entworfen/designt hat. die rechte gehen in den meisten fällen an den verlag über (was jedoch nur die verwertungsrechte, nicht die urheberrechte betrifft). auf eine nennung kannst du in der regel nicht verzichten, da diese angaben normalerweise bei den biliographischen angaben angegeben werden müssen. du kannst in einem formlosen schreiben (in dem du angibst das cover entworfen zu haben und dass dies frei von rechten dritter ist) alle verwertungs- und vermarktungsrechte an den autor abgeben, das urheberrecht kann er dir allerdings weder abkaufen noch nehmen. wobei bei diesem cover die "schöpfungshöhe" meines erachtens nach nicht erreicht ist. (was jetzt nicht negativ sein soll.) einen separaten vertrag sehe ich persönlich hier nicht als notwendig. allerdings muß er normalerweise 5% des rechnungsbetrages zusätzlich an die KSK abführen. |
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