#1
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Copyright
Hallo zusammen,
in den meisten Photoshop-Zeitschriften älteren Datums befanden sich immer DVD's oder CD's, die Foto-und Bildmaterial zum Nachvollziehen von Tutorials, die im Heft beschrieben wurden, enthielten. Die Verwendung dieses Materials beschränkt sich eigentlich fast immer nur ausschliesslich zur privaten Verwendung, da ja ausdrücklich eine weitere Veröffentlichung wegen Urheberrechts untersagt ist. Nicht immer ist aber ein expliziter Hinweis zu diesem Material gegeben und wie stelle ich in dieser Situation (auf die Schnelle) fest, ob ich diese Bilder, Fotos etc. doch auch anders verwenden kann? Kann ich mich da auf Adobe Bridge verlassen, welches mir unter IPTC Daten folgende Angaben macht auch wenn ich dieses Aufklappmenü öffne, werde ich nicht schlauer Bei einem Foto ist der Hinweis darauf schon etwas konkreter, aber selbst dieser Eintrag ist ja editierbar Und Copyright ist ja nicht gleich Urheberrecht, das kommt ja noch dazu. Gruß wackelelvis |
#2
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Zitat:
(Das folgende ist meine auf eigener Erfahrung und Bildung beruhende Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar!) Das ist schon ein und das selbe. Die Urheberschaft ist (geeignete Schöpfungstiefe vorausgesetzt) immer mit dem Werk verbunden und kann auch nicht losgelöst werden. Alles was abgegeben werden kann sind Nutzungsrechte (Lizenzen), die natürlich auch dauerhaft und exklusiv sein können - aber niemals daran etwas ändern, wer der Urheber ist. Der ominöse Copyright-Vermerk ist nur ein überflüssiger Vermerk der rechtlichen Tatsache. Der IPTC Editor erlaubt Dir, in Deinen Werken Deine Urheberschaft zu dokumentieren - eine rechtliche Verbindlichkeit ergibt sich daraus nicht. Da kannst Du reinschreiben was Du willst. |
#3
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Gehe immer davon aus, dass du keinerlei Rechte an dem Bild hältst. Erst wenn du eine schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form vorliegen hast, darfst du ein Bild veröffentlichen.
Wenn du natürlich solch ein Bild bearbeitest und über dein Bett hängst, ist das in Ordnung. In dem Moment wo du es öffentlich (z.B. in einem Internetforum) zeigst, benötigst du eine Erlaubnis. Diese gibt es etwa in Form von Nutzungsbedingungen auf Webseiten, oder auch in Zeitschriften. Dort müsste irgendwo (Im Impressum, auf der ersten Seite, beim Artikel, auf der DVD...) vermerkt sein, ob und wenn ja wie du dieses verwenden darfst. |
#4
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Zitat:
ich weiss Holger, das meine ich ja auch mit meiner Frage. Sind also die Angaben der Fotos in Adobes Bridge unter IPTC Dateien für die Tonne?? ich dachte ein Copyright kann man übertragen, das Urheberrecht allerdings nicht Gruß wackelelvis |
#5
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Zitat:
Zitat:
Du kannst das Urheberrecht nicht abtreten. Du kannst die Nutzung des Bildes ohne Einschränkungen genehmigen, das bedeutet aber immer noch, dass DU der Urheber bist. Außerdem muss das Bild frei von Rechten Dritter sein (Personen, Architekten, Firmen)... |
#6
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Die Behauptung ist gewagt. Was hieße denn dann Urheberrecht auf englisch oder Copyright auf deutsch?
International gibt es zwar Unterschiede in der Behandlung, aber nicht in der Bedeutung des Urheberrechts. (auch hier wieder: only IMHO) |
#7
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Letztendlich bin ich doch enttäuscht, dass eine Anwendung wie Adobe Bridge mir solche Infos "aus" einem Bild oder sonstiges Material nicht liefert. Die Inhalte, die beispielsweise auf solchen Medien wie DVDs oder CDs sind, könnten ja auch von Pixabay oder anderen lizenfreien Anbietern stammen und mit konkreten Angaben wäre dann die Nutzungsgrundlage schnell geklärt.
Bei der weiteren Überprüfung meines nicht privaten Bildbestandes war dann aber trotzdem bei dem einen oder anderen Foto ein Copyright- oder Urheber (Credit)rechthinweis vorhanden, aber wie schon erwähnt, ganz selten. Gruß wackelelvis |
#8
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Das liegt halt auch in des Urhebers Verantwortung - Bridge kann ja nur die Daten anzeigen, die der Urheber, bzw. der Anbieter dort einpflegt. Bei Stock-Fotos findet man die teilweise schon korrekt befüllt.
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#9
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Die "Privaten Nutzungsrechte" hast Du ja mit dem Kauf der zeitschrift erworben, explizit zum nachmachen.
Warum soll man das nicht zeigen dürfen? Immer schön die Quelle mit angeben und gut ist. m.M. MfG |
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