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#1
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Erste Abmahnung wegen Vorschaubild auf Facebook
Nun wittern die Abmahnanwälte ihre Chancen auch bei Facebook....
http://www.pcwelt.de/news/Erste_Abma...t-7338133.html
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#2
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Hab ich heute auch schon gelesen.
Wird noch spannend, hab ich das gefùhl... |
#3
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Da mußte nun schon aufpassen was du in deinem Profil verlinkst. Ist echt bald zum ko....
Kann echt noch sehr spannend werden...
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#4
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Zitat:
![]() ...man kanns auch übertreiben.... Gruß, Thommy |
#5
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Interessant ist auch folgender Absatz:
Zitat:
Link zu einem Bild nur setzen: erlaubt Bild einbinden (z.B. mit dem IMG-Tag): unter Umständen nicht erlaubt ![]() |
#6
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Ich verstehe es so:
Wenn man ein Foto oder Bild teilt, welches urheberrechtlich geschützt ist (was immerhin 99% aller Fotos und Bilder betrifft), es also an der eigenen Pinnwand angezeigt wird, dann ist es wohl im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung abmahnfähig. Was für ein Schwachsinn..... Aber nachdem ja nun andere Dinge bagatellisiert wurden müßen die Herren Abmahnanwälte ja was anderes finden um sich die Taschen zu füllen. Scheinbar reicht deren Kompetenz zu mehr nicht aus...
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#7
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Man kann ja aber auch einen Link teilen und das Vorschaubild einfach ausstellen.
Das wäre nach dem Artikel, soweit ich das verstanden habe, erlaubt. |
#8
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Ja, das ist soweit ich das verstanden habe erlaubt. Allesdings ist es so, dass bei facebook ein Eintrag eher gelesen wird, wenn er ein Bild mitbringt. Außerdem muss man die Bilder aktiv deaktivieren.
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#9
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Jep, da hast du recht.
Leider kann man die Vorschaubilder nicht mal im Nachhinein entfernen. |
#10
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Das ist die Krux. Du musst letztendlich den kompletten Eintrag löschen. Allerdings sind die Einträge dann trotzdem noch bei allen Drin, die Deine Einträge sehen.
Ich hab auch schon festgestellt, dass die Bearbeitungsmöglichkeiten in facebook echt mies sind. |
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