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#9771
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Guten Morgen!
Heute vor 32 Jahren wird in der Wostok-Station in der Ostantarktis die bis heute tiefste Temperatur der Erde mit -89,2 °C gemessen. |
#9773
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Moin zusammen!
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Gruß kgs-photos Soweit nicht anders angegeben, ist alles eigenes Material. .................................................. ![]() Meine Fotos dürfen nicht bearbeitet, verwendet oder weiter gegeben werden, außer ich schreibe es dazu. |
#9774
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Tach zusammen https://www.youtube.com/watch?v=Bu8DB2s0xeA Ich lad euch ein, ne Runde mit mir zu drehen.
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#9775
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Guten Morgen!
Heute vor 29 Jahren wird in Großbritannien die Prügelstrafe an Schulen verboten. |
#9776
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Ah erst vor 29 Jahren - nun gut.
Weiß wer, seit wann das in Deutschland nicht mehr erlaubt ist? Ich stell mal Eis-Tee und -Kaffee hin. Hier ist es schon jetzt deutlich zu warm... |
#9777
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Quelle:
http://www.welt.de/wams_print/articl...erschwand.html Das Thema war hochsensibel: Zum 1. April 1969 sorgte der damalige Hamburger Schulsenator Wilhelm Drexelius (SPD) mit einer Dienstanweisung zum Verbot der Prügelstrafe für Klarheit und damit auch für Rechtssicherheit in den Schulen. Immer wieder hatten sich Pädagogen vor Gericht verantworten müssen, weil sie gegen renitente Schüler handgreiflich vorgegangen waren. Ab sofort waren körperliche Züchtigungen grundsätzlich tabu, der Rohrstock wurde aus den Klassenzimmern verbannt. Es waren im Wesentlichen drei Grundsätze, die nun gelten sollten: Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule war eine pädagogische Aufgabe. Auf die körperliche Züchtigung sollte jeder Lehrer verzichten. Verboten waren überdies alle Maßnahmen, die die körperliche oder seelische Gesundheit schädigen konnten oder das Anstandsgefühl verletzten. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe Das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde in Österreich stufenweise zwischen 1975 und 1989 abgeschafft und in Deutschland im Jahr 2000 (durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) ersatzlos abgeschafft: durch die Verschärfung des § 1631 BGB (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung) haben Kinder das ausdrückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Über die Abschaffung des Züchtigungsrechtes von Mädels - wenn sie zum Beispiel nicht putzen wollen - habe ich nicht gefunden ![]() |
#9778
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Zitat:
Gestern wollte mein Browser nicht. ![]() Zitat:
![]() ______________ Moin
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#9779
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Zitat:
Soso... danke für die Recherche. ![]() Dann müssen wir wohl unsere Arbeitsverweigerung als Streik tarnen. Ich glaube Leute die Streiken dürfen deswegen nicht bestraft werden... ![]() |
#9780
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Tach und Tschüss :-)) Heute nur unterwegs.
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Wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. | trinle | Work in Progress | 18 | 03.01.11 21:00 |