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Autsch ...
Deutschland zahlt an Caroline - Einigung über Entschädigungshöhe erfolgt
Heute erging der außergerichtlich erfolgte Entscheid über die Entschädigungshöhe für die monegassische Prinzessin Caroline. Ihrer Forderung über Zahlung beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg wurde nicht völlig entsprochen. Es ging heute nur um die Frage über die Summe der Entschädigung . Denn über die Höhe war seinerzeit kein Urteil ergangen. Dies wurde heute mit der Zahlung Deutschlands über 115.000 € bekräftigt. Ursprünglich hatte Caroline etwa 140.000 € für Prozesskosten und 50.000 € zusätzlich eingefordert. Reaktionen deutscher Medienvertreter werteten das Urteil als einen "Freibrief für Zensur". Deutschland legte keinen Widerspruch ein. _______________________________ 28.07.2005 14:44 «Caroline-Urteil» Deutschland muss Prinzessin Entschädigung zahlen Straßburg (dpa) - Im Streit um die Veröffentlichung privater Fotos von Caroline von Hannover (48) in deutschen Illustrierten muss die Bundesregierung der Prinzessin eine Entschädigung für Prozesskosten und immaterielle Schäden von 115 000 Euro bezahlen. Auf diese Summe hätten sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag mit (Az.: 59320/00). Das Straßburger Gericht hatte Caroline bereits im Juni 2004 in der Sache Recht gegeben und damit den Persönlichkeitsschutz gestärkt, die Entscheidung über eine eventuelle Entschädigung aber zunächst vertagt. Die monegassische Prinzessin hatte ursprünglich mehr als 140 000 Euro für Prozesskosten und 50 000 Euro Entschädigung gefordert. Die Klägerin war gegen die Veröffentlichung von Fotos in deutschen Illustrierten vorgegangen, die sie beim Einkaufsbummel, beim Reiten oder beim Fahrradfahren zeigten. Sie werde permanent von Paparazzi verfolgt. Das schränke ihre private Freiheit ein, argumentierte sie. Das Gericht gab ihr Recht und verurteilte Deutschland, weil die Privatsphäre Prominenter in den Medien nicht ausreichend geschützt werde. Damit widersprachen die Straßburger Richter früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die umstrittenen Bilder wollten «nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben» der monegassischen Prinzessin befriedigen, urteilten das Gericht für Menschenrechte. Prominente sollten fortan nur noch bei der Ausübung ihres Amtes abgelichtet werden dürfen - oder nach vorheriger Zustimmung. Deutsche Medienvertreter bezeichneten das Urteil als Freibrief für Zensur und Wegbereiter für die Hofberichterstattung. Trotz des massiven Drucks zahlreicher Verlage und Rundfunkanstalten legte die Bundesregierung jedoch keine Rechtsmittel ein. Daraufhin warfen Medien den Ministern und Bundeskanzler Gerhard Schröder vor, die Pressefreiheit aus Eigeninteresse zu opfern. Gut ein Jahr nach dem Urteil herrscht nach den Worten von Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)bei den deutschen Medien Rechtsunsicherheit vor. Zwar gelte in Deutschland die Rechtsprechung aus Karlsruhe. Doch folgten immer mehr Gerichte auch der Straßburger Interpretation. Zudem sei wahrscheinlich, dass viele Bilder und Artikel aus Angst vor Verfahren gar nicht erst veröffentlicht würden. (quelle:dpa) _______________________________ http://www.chart-radio.de/news_artik...fetchid=202922 _______________________________ und wer es bis hier unten geschafft hat ... wie denkst du über dieses urteil? |
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