#1
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Unterlassung- aber von was?
Hi
ich habe gestern einen Brief mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung bekommen. Genau wird da aber nicht genannt für was, also was zu unterlassen ist. Denke es geht um eine meine früheren Arbeiten die ich veröffentlicht habe. Was soll ich jetzt machen? ISt das überhaupt seriös? Hatte so etwas noch nie Kenne mich damit null aus und wollte fragen was jetzt am besten zu tun ist? Anwalt? Zurück schreiben? Unterschreiben? Bin, wie man merkt, am verzweifeln... Könnte das auch mal hochladen die Datei (etwas gechwärzt natürlich) wenn das hilft. Geändert von Ylloh (10.03.20 um 21:04 Uhr). |
#2
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Hallo,
klingt UNseriös! Erst mal NICHTS unternehmen! Ja, zeig mal.
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat in der Blödheit ihrer Bewunderer ein solides Fundament.
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#3
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Was war denn mit deinen früheren Arbeiten?
Ohne zu wissen was genau in der ULE steht, lässt sich schwer eine Empfehlung aussprechen. Schon mal nach dem Absender/der Kanzlei gegoogelt? Zur Not, einfach an einen Anwalt wenden. |
#4
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Lies Dir das Ding genau durch.
Es sollte klar drin stehen, was Du zu unterlassen hast und was der Auslöser war, dass Dir jemand etwas geschickt hat. Wenn Das nicht klar aus dieser Erklärung heraus kommt, dann Google die Kanzlei, die das verschickt hat. Oft findet man da schon Hinweise, ob das Ganze seriös ist. Manche schicken einfach was und wenn die Leute blöd genug sind, dann überweisen sie was, weil das geringe Beträge sind, obwohl hier keinerlei Anlass ist. Wenn Du das Gefühl hast, das das Teil echt ist und einen echten Hintergrund hat, dann geh zu einem Anwalt und frage da nach, wie Du weiter agieren sollst und was die Unterlassungserklärung für Dich für Auswirkungen hat, damit Du genau weißt, was Du zu unterlassen hast. Es macht ja wenig Sinn, wenn Du das unterschreibst und dann den gleichen Fehler wieder machst. LG HEike |
#5
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oder erstmal zum Verbraucherschutz, oder Polizei. Das kostet nichts.
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat in der Blödheit ihrer Bewunderer ein solides Fundament.
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#6
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Jupp klar
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#7
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Du musst doch von deiner Abmahnkanzlei eine eindeutige Anweisung bekommen haben:
"Bitte weisen Sie einen gültigen Lizenzvertrag für die Verwendung von Foto* XYZ in Publikation ABC nach." (*oder Audioclip, oder Video, oder eine Schriftart) Normalerweise sollte hierfür ein Kaufbeleg deines Stock-Anbieters völlig ausreichend sein. Was zwischen Urheber (Fotograf, Maler, Sänger, Tänzer) und Agentur/Wiederverkäufer (Stockmedia-Reseller) abgeschlossen wurde, kann dir weitgehend wurscht sein. ...oder du hast dir bewusst etwas "ausgeborgt" - dann frohe Ostern! |
#8
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Ich würd da aufpassen! In letzter Zeit geht sowas viel rum
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#9
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Ich glaub kaum, dass das eine ernstgemeinte Frage war ... sonst hätte sich der TE längst wieder gemeldet.
Immerhin hat er ja schon seinen mehr oder weniger gehaltvollen Dünnschiss in 4 anderen Threads abgelassen... |
#10
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