#31
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Ich glaube beinah, das passt jetzt nicht richtig zum Thema- aber deshalb einen neuen Thread eröffnen?
Meine Frage ist diese: Wenn ich jetzt mit einem Bild, was auch Text enthält, bei einem Wettbewerb teilnehmen möchte und als Teilnahmebedingung festgeschrieben sind: "Alle Teilnehmer, die einen Design-Entwurf, ein digitales Bild, Bilder oder Illustrationen, Fotos, Cliparts oder andere Bilder, Schnappschüsse, digitale Dateien oder Texte („digitale Inhalte“) einreichen, bestätigen, dass sie alle Rechte sowie Eigentums- und Nutzungsrechte an diesen digitalen Inhalten besitzen und dass sie auch berechtigt sind, die in diesem Abschnitt gewährten Lizenzrechte anzunehmen und [...] bereitzustellen. Alle Teilnehmer bestätigen, dass für die digitalen Inhalte in keiner Weise urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Inhalte Dritter genutzt oder kopiert werden oder die digitalen Inhalte aus solchen bestehen und dass aus der Nutzung, Kopieerstellung oder Verteilung der digitalen Inhalte keine Lizenzgebühren oder sonstige Gegenleistungen an Dritte entstehen. " Ja und mein Text ist nun das Zitat einer Dame, die seid 1982 tot ist (weiß nicht inwiefern das eine Rolle spielt...), verstoße ich dann dennoch gegen die Teilnahmebedinungen? Oder wie ist das überhaupt mit so Lebensweisheiten, denen man immermal irgendwo begegnet? Darf man die in seinen Werken ohne weiteres verwenden? Auch mit Angabe, von wem das Zitat stammt...
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»Wichtig ist nicht, besser zu sein als alle anderen. Wichtig ist, besser zu sein als du gestern warst!« Japanische Weisheit |
#32
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Hallo Jule
Für alle Texte gelten Copyright-Bestimmungen !!! Sei es bei Gedichten, Geschichten, Zitate pp. und natürlich auch bei Rezepten. Gedichte von Schriftstellern, die seit 70 Jahren tot sind, dürfen aber verwendet werden zB. Goethe, Schiller, Dickens und Fontane. Natürlich muss das aber unter dem Text stehen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Das Urheberrecht ist vererbbar. Bei allen anderen lebenden Künstlern muss eine Anfrage erfolgen, ob man die Texte zb. auf der eigenen Homepage veröffentlichen darf. Oder bei deren Erben oder bei dem Verlag, der die Texte veröffentlicht. Darunter gehört dann „Mit freundlicher Genehmigung“ von ……. Eine Veröffentlichung ist also ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet. LG Conny |
#33
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Okay, alles klar, vielen Dank erstmal
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»Wichtig ist nicht, besser zu sein als alle anderen. Wichtig ist, besser zu sein als du gestern warst!« Japanische Weisheit |
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hab noch was gefunden.
Vielleicht braucht einer solche Infos http://www.zoonar.de/blog/category/fotorecht/ |
#35
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Ich habe gerade ältere Fotos von mir durchgeschaut und bin dabei auf eins gestoßen, das im inneren eines Restaurants entstanden ist. Seitdem spukt mir nun folgende Frage durch den Kopf: dürfte man solche Bilder bei z.B. aboutpixel hochladen, dürften sie also auch kommerziell verwendet werden?
Es handelt sich dabei nur um "Wanddekoration", genauer um solch einen Eberkopf, man sieht weder Personal, noch sonstiges vom Innenraum des Restaurants. Aber andererseits handelt es sich doch dann um das Eigentum anderer? Das wäre vielleicht also etwas anderes, wenn ich selbst so einen Kopf daheim hätte und ihn ablichten würde? Ich weiß, komische Frage Aber ich versuche nur zu verstehen ^^
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#36
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theoretisch dürftest du das wohl nicht.
andererseits, wenn nicht nachvollziehbar ist und letztlich auch nicht nachweisbar wo die aufnahme gemacht wurde, könntest du es natürlich machen. |
#37
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ja gut....aber irgendwo hörts auch mal auf.
Da dürfte ich auch keine Sraßenlaterne fotografieren und verbauen, da die der Stadt gehört........oder nen Maisfeld -> ohne die Genehmigung vom Bauern "Huber" usw. |
#38
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dafür gibt es ja die panoramafreiheit, alles was du von einer öffentlichen straße aus knipst (bis auf ein paar ausnahmen) darfst du auch knipsen.
anders eben in gebäuden. |
#39
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hmm...dann dürfte ja rein theoretisch (jetzt nur mal als Beispiel)---kein Gemälde o. Kunstwerk in einem Museum/Kirche usw fotografiert und veröffentlicht werden.
Sowas schwirrt aber massenhaft im Netz rum. |
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