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#1
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Mal eine kurze Zwischenfrage: Wenn irgendwo in einem Angebot von AGBs oder AGB's die Rede ist, und diese auch so ausgewiesen sind, sind diese dann überhaupt gültig?
Lt. deutscher Sprache gibt es nämlich keine AGBs oder AGB's, da AGB ja schon die Mehrzahl ist. Also Allgemeine Geschäftsbedingungenen gibt es nicht.
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"Probleme sind Chancen in Lumpen." (Werner Tiki Küstenmacher) Wenn du dich über die Fliege an der Wand ärgerst, gibst du der Fliege die Macht über dein Befinden zu bestimmen. |
#2
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Gute Frage. Vielleicht ist damit ja die Sammlung an Punkten innerhalb der AGB gemeint. Vielleicht meinen die Firmen damit auch ihre Sammlung mehrerer AGB´s, die sie in der Hinterhand halten, für je nach Bedarf
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#3
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Selbst dann würde es trotzdem nur AGB ohne s heißen. Man sagt und schreibt ja auch nicht "... nachzulesen in den BGBs ...".
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"Probleme sind Chancen in Lumpen." (Werner Tiki Küstenmacher) Wenn du dich über die Fliege an der Wand ärgerst, gibst du der Fliege die Macht über dein Befinden zu bestimmen. |
#4
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Langeweile beim Germanistikstudium?
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#5
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Beides muss ich leider verneinen.
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"Probleme sind Chancen in Lumpen." (Werner Tiki Küstenmacher) Wenn du dich über die Fliege an der Wand ärgerst, gibst du der Fliege die Macht über dein Befinden zu bestimmen. |
#6
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Ein weiterer der bei Google wirbt:
cliparts-u-gifs.de ONLINE CONTENT LTD 5 JUPITER HOUSE, CALLEVA PARK ALDERMASTON READING BERKSHIRE RG7 8NN Anmeldung kostet 60€. |
#7
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"Sieg gegen die Abzocker"
Das Landgericht Hanau entschied, dass das Verstecken einer Preisangabe für ein kostenpflichtiges Internetangebot einen Verstoss gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht darstellt.
(Quelle c´t) Den ganzen Text gibts in der aktuellen c´t oder hier:http://www.heise.de/newsticker/meldung/104019 |
#8
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Moin
heute so ein fall von nen Kollegen der mich anrief deswegen auf www.fabrik--verkauf.de ist das hier rechtens mit den 60€ ??? weil seine freundin hat sich dort angemeldet gehabt und nun kommt ne mahnung ins haus wegen nicht bezahlen. kann man da gegen angehen ? Im impressum ist auch einer der schon geposteten anschriften drinne wenn ich das richtig gesehen habe. |
#9
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Dazu lies mal hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104019 Unten im Text findest Du einen Musterbrief des Verbraucherschutz. Die Verbraucherschutzzentralen raten dazu, zweifelhafte Rechnungen nicht zu bezahlen. |
#10
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also ich würd einfach in meinem PC die Zeit zurückstellen und ne Email schicken, mit ner Kündigung, da sie E-Mail-Kündigungen akzeptieren, aollte das Fristgerecht sein, wenn sie die nicht lesen, sind sie ja selber schuld *gg*
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