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  #1  
Alt 23.10.07, 22:55
rossinie rossinie ist offline
schmeißt mit Beiträgen
 
Registriert seit: 07/2005
Beiträge: 133
rossinie geht den richtigen Weg
Rechtsfrage zu Webdesign

Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin Student und habe ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet um mir etwas Taschengeld mit Webdesign zu verdienen.
Jetzt habe ich einen Kunden gehabt, dem ich die Webseite zu 99% fertig gestellt habe.
Wir haben uns am Anfang darauf geeinigt, dass 1/4 des ausgemachten Betrages nach dem fertigstellen des Layouts fällig wird. Ich hatte schonmal schlechte Erfahrungen gemacht, wo der Kunde am Ende einfach nicht mehr "auffindbar" war.
An Ostern habe ich dem Kunden die letze Mail geschrieben mit den aktuellsten Änderungen. Seit dem habe ich nichts mehr von dem Kunden gehört. Die Webseite war zu 99% fertig.
Jetzt kam eine E-Mail, dass ich doch die Anzahlung zurück überweisen soll, da ich sonst Post von dem Anwalt bekomme. Angeblich wäre das die 2. Mail von dem Kunden, aber die erste E-Mail ist auf keinen Fall bei mir angekommen (auch in keinem Spampostfach). Ich hole meine E-Mails mit 2 Rechnern ab und keiner hat die besagte E-Mail.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe erheblich mehr Zeit in das Projekt gesteckt als die 1/4 Anzahlung überhaupt wert war. Und jetzt soll ich diese zurück zahlen?
Muss ich das? Wie sieht denn meine Rechtslage aus?
Sowas ähnliches stand noch in der E-Mail von dem Kunden:
Zitat:
Eine gesonderte Forderung der Mehrkosten für eine neue Erstellung der Webseite durch einen anderen Unternehmer, die über die mit Ihnen vereinbarten Betrag hinausgehen behalte ich mir vor.
Was soll denn das? Darf der Kunde das überhaupt?
Ich bin ratlos.
Vielen dank!
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  #2  
Alt 24.10.07, 01:39
Benutzerbild von blindguard
blindguard blindguard ist offline
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hm,
jetzt kennt natürlich keiner die hintergrundgeschichte bzw. das was dazu geführt hat, daß sich dein auftraggeber einen neuen dienstleister gesucht hat (wenn er das denn überhaupt getan hat).

weiterhin können und dürfen wir hier auch keine rechtaberatung anbieten/leisten.

ich denke aber mal du bist da an ein ziemliches a****loch geraten. ist denn die website die du gemacht hast on? eine neue? eine andere? wie begründet er seine rückforderung? gibt es etwas schriftliches? auftragsbestätigung, bestellung etc.?
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  #3  
Alt 24.10.07, 01:42
Benutzerbild von blindguard
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ups ...
na gut, dann hier nochmal.

einen grund zur rückzahlung sehe ich nicht, wenn er ohne grund vom "vertrag" zurücktritt und du die vereinbarten leistungen erbracht hast.

wie gesagt, das ist nur meine persönliche meinung und es fehlen eben auch viele informationen wie du an den fragezeichen oben unschwer erkennen kannst.
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