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#1
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Hi Jenny,
der 1-Euro-Jobber hat Urlaub. Und ich kann ja nicht alles machen. Du weißt aber schon, dass das mit dem "nicht einladen" als gefährliche Drohung im Sinne des § 117 des österr. StGB eingestuft wird und du dafür hinter Gitter gehst. ![]() Aber wenn du Reue gelobst, baue ich dir vielleicht eine komfortable Zelle. Joooo - auf der Flasche steht das auch. Ich war aber kurz am Überlegen, ob nicht auch "Jenny" passen würde ![]() |
#2
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Zitat:
![]() Und österreichisches Recht interessiert hier übrigens keine Sau! ![]()
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Gruß Jenny _____________________ Live long and prosper! |
#3
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Zitat:
War schwierig genug, aber was solls ... ![]() Ich denke ich werde aber trotz allem Strafantrag stellen. Ein paar Tage hinter schwedischen Gardinen dürften dieser vorlauten Frau nicht schaden. |
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