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Ich mach mal weiter: (zaehlen weiter bis 2009)
§ 227 - Notwehr 1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Das Hassobjekt eines jeden Designers: die Comic Sans! ![]() Liebe Grüße, Chrissy |
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