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Guten Morgen und einen sturmfreien Tag!
Passt jetzt nicht so ganz zu Nikolaus, aber habt ihr das gewusst? Bis 1984 war Australiern der Geschlechtsverkehr mit Kängurus bei Strafe untersagt. Wer allerdings nachweisen konnte, dass er während des Geschlechtsverkehrs betrunken war (mindestens 0,8 Promille), ging straffrei aus. Im australischen Gesetzeswerk hieß es: „Der Geschlechtsverkehr mit einem Känguru ist Bürgerinnen und Bürgern prinzipiell untersagt. (…) Der Geschlechtsverkehr mit einem Känguru ist nicht unter Strafe gestellt, wenn die Bürgerin oder der Bürger zum Zeitpunkt des geschlechtlichen Aktes nachweislich alkoholisiert war, wobei von einem Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 Promille auszugehen ist.“ (Australien, Staatliche Strafgesetzordnung, Auflage 26, 1979, gültig bis 1984.) |
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