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Rechtsfrage zu Webdesign
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin Student und habe ein Dienstleistungsgewerbe angemeldet um mir etwas Taschengeld mit Webdesign zu verdienen. Jetzt habe ich einen Kunden gehabt, dem ich die Webseite zu 99% fertig gestellt habe. Wir haben uns am Anfang darauf geeinigt, dass 1/4 des ausgemachten Betrages nach dem fertigstellen des Layouts fällig wird. Ich hatte schonmal schlechte Erfahrungen gemacht, wo der Kunde am Ende einfach nicht mehr "auffindbar" war. An Ostern habe ich dem Kunden die letze Mail geschrieben mit den aktuellsten Änderungen. Seit dem habe ich nichts mehr von dem Kunden gehört. Die Webseite war zu 99% fertig. Jetzt kam eine E-Mail, dass ich doch die Anzahlung zurück überweisen soll, da ich sonst Post von dem Anwalt bekomme. Angeblich wäre das die 2. Mail von dem Kunden, aber die erste E-Mail ist auf keinen Fall bei mir angekommen (auch in keinem Spampostfach). Ich hole meine E-Mails mit 2 Rechnern ab und keiner hat die besagte E-Mail. Was soll ich jetzt machen? Ich habe erheblich mehr Zeit in das Projekt gesteckt als die 1/4 Anzahlung überhaupt wert war. Und jetzt soll ich diese zurück zahlen? Muss ich das? Wie sieht denn meine Rechtslage aus? Sowas ähnliches stand noch in der E-Mail von dem Kunden: Zitat:
Ich bin ratlos. Vielen dank! |
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