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wie krass ist das denn
Schaut mal, was gerade per Mail rein kam. Hab noch nie im Leben von irgendwo her Musik geladen, geschweige denn hochgeladen Brauch ich nicht, weils mich nicht interessiert und ich eh nur Radio höre. " Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie Von: "Rechtsanwalt Florian Giese" <giese@ra-giese.info> Datum: Mon, 25 Oct 2010 20:36:46 +0530 An: nelalein@nowies.de Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155 Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13 Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@ra-giese.info * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Florian Giese " Bin wieder mal stinksauer, was die sich so alles einfallen lassen Hab mal gegooglet und das hier gefunden http://www.anwalt24.de/beitraege-new...hren-gegen-sie Geändert von Conny (25.10.10 um 18:45 Uhr). |
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