#1
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Jegliche Rechte ?
Ich habe mal eine Frage, die sich jetzt sicher etwas komisch anhört- aber wenn man "Jegliche Rechte" an einem Foto überträgt, heißt das dann tatsächlich, dass man über sein eigenes Foto überhaupt nicht mehr bestimmen darf, z.B dass man es zumindest theoretisch nicht mehr bei Flickr oder ä einstellen darf ?
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#2
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Sehe ich nicht so. Du bist und bleibst der Urheber - Du vergibst lediglich eine uneingeschränkte Nutzungslizenz. Was anderes wären "Exklusiv-Rechte", wo Du zwar der Urheber bleibst, aber selbst kein Veröffentlichungsrecht mehr behältst.
Dies ist nur meine unmaßgebliche Auffassung und stellt keine Rechtsberatung dar! |
#3
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Wenn du deine Bilder verkaufst und somit auch die Rechte für Bilder, darfst du diese Bilder nicht mehr veröffentlichen. Du kannst aber nur Bilder verkaufen und bleibst auch weiter Rechteinhaber.
Muss aber im Vertrag schauen. |
#4
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Danke für die Antworten !
Es geht nicht um verkaufte Bilder, vielmehr um Leserfotos unserer Tageszeitung zum Abdrucken dort und auch in einem Kalender. Und eben da stand " Mit dem Senden der Bilder übertragen Sie jegliche Rechte der Fotografien an die xxx Zeitung " |
#5
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Wie ich das verstehe, sie haben dann Rechte um Bilder zu verändern und anzupassen.
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#6
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Das wäre natürlich eine Möglichkeit an die ich noch gar nicht gedacht hatte aber irgendwie logisch- Danke !
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#7
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Im Zweifel würde ich einfach dort anrufen.
Ich denke es geht aber um die Veröffentlichung und die Bearbeitung, die ja unter Umständen nötig ist. Urheber bist und bleibst Du und kannst die Bilder weiterhin veröffentlichen. Nur wenn Du, wie Ludwig schrieb, das Exklusivrecht. hier hängt dann die Regelung von der Vereinbarung ab. Ich kenne das bisher nur von fotolila, wo Du angeben kannst, dass Du das Bild nur über fotolila vertreibst. Dann bekommst du mehr Geld dafür, aber Du darfst es an anderer Stelle nicht mehr zum Verkauf anbieten. Ob Du es nicht mehr als Deines zeigen darfst glaube ich nicht. bin da aber auch nicht so tief drin. Ich würde anrufen und fragen, was mit der Passage gemeint ist. |
#8
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Ja, das wäre natürlich auch ne Möglichkeit
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#9
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Übers Rätselraten seid Ihr aber noch nicht hinausgekommen
Grundsatz Urheber bleibst Du im deutschen Rechtsraum immer, das Urheberrecht ist (hier) nicht veräußerbar. Es ist auch falsch, von „Verkauf“ zu sprechen – geht höchstens als Umgangssprache durch, Du lizenzierst nur, sonst nix. Solange da keine expliziten Exklusivrechte lizenziert wurden, also z. B. keine zeitlichen oder regionalen Einschränkungen ausdrücklich formuliert wurden, kannst Du mit Deinem Bild weiterhin anstellen, was Du willst! Du bist schließlich der „Erschaffer“ und Rechteinhaber. Juristisch ist diese Formulierung sowieso nicht aussagekräftig, man kann sie aber interpretieren, genau das würde in einem Rechtsstreit auch geschehen: Du erlaubst dem Rechtenehmer, mit dem Photo zu „machen“, was immer er will. Punkt Lieber Gruß Rata |
#10
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Hallo Rata (oder auch "Rättchen" ? ). Willkommen im
Ich denke schon, dass in Antwort Nr. 2 genau das steht, was Du hier sagen willst. Oder? |
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