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PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Von Christian Stöcker
Die für kommendes Jahr anstehenden Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler etwa müssen für den Büro-PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt der neue Geschäftzweig Abermillionen Euro ein. Sehr schön hat es im September 2004 der Regierungssprecher von Rheinland-Pfalz gesagt. Auf Anfrage des epd-Mediendienstes erklärte er, die Rundfunkgebühren, die ab Anfang 2007 für internetfähige PCs fällig werden, seien "für die Wirtschaft ein Betrag, der deutlich unter der Peanutsgrenze liegt". Damit wollte er illustrieren, dass ja nicht für jeden von unter Umständen Tausenden Rechnern eines Großunternehmens an die Gebühreneinzugszentrale GEZ gezahlt werden muss - sondern nur für einen einzigen. Nach aktuellem Gebührenstand wären das 17,03 Euro im Monat. Peanuts in der Tat - für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen - weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß. 160 Millionen Euro allein von Freiberuflern 800.000 mal 17,03 Euro macht 13.624.000 Euro pro Monat oder gut 163 Millionen Euro im Jahr - eine Summe, die für die GEZ deutlich jenseits der Peanutsgrenze liegen dürfte. Und den einen oder anderen Anwalt, Steuerberater, Architekten oder freien Webdesigner dürften gut 200 Euro Zusatzkosten im Jahr ohne jeden Gegenwert auch hart ankommen. Selbst für die wenigen, die es sich erlauben können, mit ihrem Arbeitsplatzrechner nicht am Netz zu hängen - eine Spezies, die sich ohnehin dem Aussterben nähern dürfte - gibt es kein Entkommen. Denn ein Mobiltelefon braucht heutzutage nun wirklich jeder Selbständige. Und schon bald werden Handys - zumindest, wenn es nach Herstellern und Netzbetreibern geht - mobile Mini-Fernseher sein. Zwar gibt es im Moment noch Streit darüber, welcher Standard denn nun für die Fernsehübertragung aufs Telefon genutzt werden soll. Das Format DVB-H konkurriert mit dem sogenannten DMB-Standard. Große Hersteller wie Nokia und Motorola haben sich aber auf DVB-H festgelegt, und außerdem kann dieser Standard 20 Kanäle übertragen, verglichen mit nur drei bei DMB. Die südlichen Bundesländer sperren sich noch gegen den DVB-H-Standard, aber dies wird wohl nicht mehr lange zu halten sein. Anfragen bei Deutschlands großen Mobilfunkbetreibern erbrachten ein einheitliches "mal sehen, was da wirklich passiert". Bis Formatfragen und Kanal-Vergabe geklärt sind, sieht man keinen großen Bedarf, sich mit der Frage nach den GEZ-Gebühren zu beschäftigen. Wäre ja auch paradox, wenn man den eigenen Kunden künftig technisch rückständige Geräte empfehlen müsste, um Gebühren zu sparen. Rundfunkgebühren für Hörgeräte? Denn wenn die Handy-Technologie sich so weiterentwickelt wie bisher - alles, was technisch machbar ist, wird gemacht, siehe Kamera-Einbau - dann werden bald alle Mobiltelefonierer in Deutschland mit einem kleinen TV-Gerät in der Jackentasche herumlaufen. Und das kostet dann GEZ-Gebühren - falls nicht schon zu Hause ein angemeldeter Fernseher steht. Oder, bei Unternehmen und Freiberuflern: Falls nicht ein angemeldeter PC im Büro steht. Kurz: Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon. Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sprach Eckhard Ohliger von der GEZ von einem "sehr kleinen Kreis von Haushalten", die "zum Beispiel aus religiösen Gründen" keinen Fernseher haben, die von den Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag betroffen seien. Dieser "sehr kleine Kreis" jedoch besteht aus Menschen, die Medien sehr bewusst und gezielt nutzen - und die werden langsam sauer. Michael Hatscher zum Beispiel arbeitet in der IT-Branche, er hat keinen Fernseher und kein Radio zu Hause - er informiert sich lieber über das Internet. Er fühlt sich von der Neuregelung zu Unrecht zur Kasse gebeten: "Das Angebot und die Auswahl an Informationen, die ich über die 'klassischen' elektronischen Massenmedien beziehen kann, erfüllt nicht meine Qualitätsansprüche. Und das staatlich per Gebührenzwang subventionierte Unterhaltungsangebot entspricht weder dem Informationsauftrag, noch stellt es eine Bereicherung dar. Meine Zeit ist mir zu kostbar dafür." Dafür künftig bezahlen zu sollen, ärgert ihn gewaltig: "Ich habe auch in Zukunft keine Lust, für ein Angebot zu bezahlen, das ich nicht nutzen werde, bloß weil ich einen Computer und ein Handy benutze." Das finden übrigens auch viele Leser von SPIEGEL ONLINE. Die Reaktionen reichten von "Wenn ARD und ZDF so gegen Gratisnutzung sind, warum nehmen sie dann nicht ihre Sendeinhalte aus Handy- und Computernetz heraus?" über "Erheben sie doch auch gleich Gebühren für jeden Telefonanschluss: Man könnte ja auf die Idee kommen, bei der ARD anzurufen!" bis hin zu "Es verwundert doch immer wieder, dass nicht auch schon lange Hörgeräte GEZ-Gebühren-abzock-fähig sind." In regelmäßigen Abständen ermahnt die GEZ Deutschlands Bürger, ihre Zahlungsmoral zu verbessern, immer brav alles anzumelden und sich doch bitteschön solidarisch zu verhalten. Es könnte sein, dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau diese Zahlungsmoral noch weiter untergraben - wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln. |
#2
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olé, olé, olé, olé, hoch lebe die GEZ.
schon GEZahlt? lol, dieser verein gehört auf den mond geschossen! |
#3
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Das müssen Sie noch wissen:
· Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen! · Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). · Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung). · Das angedrohte Bußgeld ist nicht 2.000 €, sondern 1.000 €. Hannes G. hat hier „geschummelt“. Seine flapsige Aussage, „durch den Euro wird alles teuro“, ist zumindest beim Bußgeld falsch. · Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“. http://www.gez-abschaffen.de/Beamter/IchbinBeamter.htm edit: http://gez-abschaffen.de/ |
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