#31
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ist zwar in österreich ... aber wie schnell ist das eventuell auch hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...56_12H0000_000 |
#32
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Unfassbar!!!
Wenn ich richtig gerechnet habe, dann sind das insgesamt ca. 13.000 Euro??? Bei aller Liebe, aber wenn ich höre und lese, dass Vergewaltiger, Kinderschänder, Waffenhändler oder gar Kriegsverbrecher teilweise schon nach kurzer Zeit (und geläutert!) wieder auf freiem Fuß sind, dann spottet das wirklich jeder Beschreibung! Auch wenn es in diesem Fall eher um das Persönlichkeitsrecht als um das Urheberrecht geht, ist das wirklich unglaublich! (Allerdings hätte man sich als Fotografierender auch wirklich eine bessere Antwort einfallen lassen können...)
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Gruß Jenny _____________________ Live long and prosper! |
#33
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Wundert Dich so etwas?
StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. UrhG § 106-108 : Verbreitung von "Raubkopien": 3-5 Jahre Haft
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Ansel Adams, US-Landschaftsfotograf, war der Meinung daß immer zwei Menschen an einem Foto beteiligt sind: der Fotograf & der Betrachter. Ein gutes Bild ist: wenn man es länger als einen Augenblick ansieht. Alles ist schon einmal fotografiert worden - aber noch nicht von mir. |
#34
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Na wenn das mal nicht angemessen ist
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#35
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Zitat:
Man...auch wenn's für Betroffene sowie generell für das wirkliche Leben echter Mist ist...aber bescheuerte Gesetze find ich zum tot lachen Aber mal im Ernst. Es gibt so viele Ungereimtheiten in der deutschen, wie auch der internationalen Rechtssprechung... Was andere Länder machen, da hab ich keinen Einfluss drauf. Aber ich finde zumindest Deutschland sollte da mal echt einiges überdenken. Jenny hat's ja auch schon angesprochen... die Härtegrade der verschiedenen Urteile machen manchmal echt überhaupt keinen Sinn und stellen nicht selten für viele (Opfer) einen Schlag ins Gesicht und einen Tritt in die Weichteile dar. Wobei...mir fällt da gerade etwas ein... Das verursachen einer nuklearen Explosion bedeutet defacto ja "NUR", dass man sich illegal Material/Waffen beschafft hat und diese auch in gefährlicher Art und weise verwendet hat. Zudem kommt noch die Verstrahlung weitläufiger Gebiete auch weit abseits des Detonationsortes (Wolken, Regen etc.) über Jahrzehnte. Es ist ja nicht gesagt, dass dabei auch jemand zu schaden kommt...auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist. Aber ich denke, sollte der realistische Fall eintreten (wenn man eine nukleare Explosion verursachen würde) dass Mensch und Tier getötet und/oder verletzt werden, dann bleibt das auch nicht bei 5 Jahren sondern steigt mit der Anzahl an weiteren Vergehen (gefährliche Körperverletzung, Mord, Totschlag...whatever)...oder? Edit: Ach...und dazu würde natürlich noch Sachschaden sowie mutwillige Zerstörung kommen, wegen der Zerstörung von Haus, Hof und Staatseigentümern. Geändert von Garion (07.06.13 um 10:50 Uhr). |
#36
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wieso das so ist, ist doch eigentlich klar.
da wir in einer materiell ausgerichteten gesellschaft leben geht selbstverständlich Geld VOR Leben. also müssen materielle/finanzielle schäden härter geahndet werden. |
#37
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§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht. Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist. Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung. Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht. * Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.
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Ansel Adams, US-Landschaftsfotograf, war der Meinung daß immer zwei Menschen an einem Foto beteiligt sind: der Fotograf & der Betrachter. Ein gutes Bild ist: wenn man es länger als einen Augenblick ansieht. Alles ist schon einmal fotografiert worden - aber noch nicht von mir. |
#38
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Hallo!
Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter: Zitat:
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Gruß Jenny _____________________ Live long and prosper! |
#39
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habsch auch gelesen
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Stichworte |
copyright, hilfe, schutz, urheber, urheberrecht, urteile |
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