also rechtsberatung können und dürfen wir natürlich nicht machen
wie das aussieht bei minderjährigen hängt wohl auch davon ab, was gemacht wird und in welchem umfang.
dann ist natürlich die frage der höhe der gewinne die erzielt werden.
ggf. auch gewerbeanmeldung. ich nehma an, dass das einkommen so gering sein wird,
dass keine mehrwertsteuerpflicht entsteht, hierüber kann man sich aber auch beim zuständigen finanzamt oder beim gewerbeamt informieren, die damen und herren sollten einem fundierte auskünfte diesbezüglich geben können.