theoretisch ja, es kommt sicherlich auf den grad der veänderung an und ob trotzdem das ursprungsbild nachweislich erkennbar ist. ich bin aber kein rechtsanwalt und wir können und dürfen hier auch keine rechtsauskünfte geben.
privat ist das ganze inzwischen auf eine grenze von max. 100 euro (pro bild) festgelegt.
bei einem nachweisbar bewußten bilderklau weiß ich das nicht.
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