früher lag die bearbeitungsgrenze - also daß was an einem bild verändert werden muß um als eigenständiges grafisches werk angesehen zu werden bei 15-25% (was natürlich lachhaft war) - heute liegt diese grenze (wenn sie nicht sogar ganz gekippt worden ist) um die 80% (kann mich wie gesagt auch täusche, da sich im UrhRG) sowieso ständig was ändert.
du dürftest also auch ein bild von google ziehen, es bearbeiten (so, daß von dem original maximal 10-20%) erkennbar sind und das veröffentlichen.
es gibt da einen großen unterschied, ob ich ein bild das mir nicht gehört einfach nur nehme und veröffentliche oder ob ich es als grundlage für eigenes schöpferisches schaffen verwende.
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