
26.05.08, 16:51
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mother-brain
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Zitat:
Abmahngebühren auf 100 Euro
Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahnunwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden. „Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben“, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach, der seine Ministerin Brigitte Zypries (beide SPD) vertrat.
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