Das Landgericht Hanau entschied, dass das Verstecken einer Preisangabe für ein kostenpflichtiges Internetangebot einen Verstoss gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht darstellt.
(Quelle c´t)
Den ganzen Text gibts in der aktuellen c´t oder hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104019