Du musst doch von deiner Abmahnkanzlei eine eindeutige Anweisung bekommen haben:
"Bitte weisen Sie einen gültigen Lizenzvertrag für die Verwendung von Foto* XYZ in Publikation ABC nach."
(*oder Audioclip, oder Video, oder eine Schriftart)
Normalerweise sollte hierfür ein Kaufbeleg deines Stock-Anbieters völlig ausreichend sein.
Was zwischen Urheber (Fotograf, Maler, Sänger, Tänzer) und Agentur/Wiederverkäufer (Stockmedia-Reseller) abgeschlossen wurde, kann dir weitgehend wurscht sein.
...oder du hast dir bewusst etwas "ausgeborgt" - dann frohe Ostern!
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