Das Recht am eigenen Bild beinhaltet eine portraitähnliche Darstellung. Und jeder Mensch sollte entscheiden können, ob er seine Visage in irgendeiner Veröffentlichung wiederfinden mag oder nicht. Die Einschränkungen nach Presserecht, so er eine Person der Zeitgeschichte ist, sind bekannt.
Ob's in diesem Fall eine portraitähnliche Darstellung war, weiß nur Gott der Herr alleine, wir kennen das Bild nicht. Der Fotograf, um den es geht, kennt die Regeln, er macht es nicht erst seit gestern.
Zudem: Wenn ich das verhutzelte wettergegerbte Gesicht eines 95-jährigen Schäfers abbilde, ist es beeindruckend aber nicht zwingend Kunst. Und selbst wenn es als Kunst anerkannt werden würde, wieso hätte der Künstler dann mehr Rechte als der, der das dargestellte Gesicht als Teil seines Körpers mit sich trägt?
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