Eben erst entdeckt. Danke fürs Teilen.
Klar, wenn man ein Urteil für dei Bilder hat, muss man darauf hinweisen und neu anfangen, wenn man entdeckt, dass ein viertes, fünftes... Das Urteil gilt ja nur für die erstrittenen Rechte.
Rechte hat man dennoch an den eigenen Bildern und wenn diese mißachtet werden muss man eben dahinter her sein. Ich denke jedoch, dass man gute Chancen auf eine brauchbare außergerichtliche Einigung hat, wenn man schon ein Urteil bezüglich anderer Bilder hat und hiergegen vorgeht.
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