Hi Moni,
grundsätzlich würde das Widerrufsrecht auch hier seine Gültigkeit haben, aber:
da es sich bei zumindest einem Vertragspartner um eine Frau handelt,
und Ugge hier gebraucht wird
wird das Widerrufsrecht in diesem Falle ausgeschlossen!!!
Zusatz: Was würden wir den ohne all die guten Geister (Eherenamtinhaber) machen?
Also bleibt so wie ihr sein sollt ...