Die beim Zoll reagieren ziemlich gereizt, wenn die Chinesen "abgescribbelte" Produkte in die EU einführen wollen ;-)
Generell gilt das Urheberrecht auch dann, wenn Du es selbst abzeichnest.
Im Einzelfall wird es wohl auch auf den eigenen kreativen Umgestaltungsprozess ankommen, doch hier sind es immer Einzelfallentscheidungen.
Um für Veröffentlichungen auf Nummer sicher zu gehen -> Fachanwalt.
Privat, wie Heike schon schrieb, kein Problem - so lange es nicht veröffentlicht wird.
Ein zeigen in einer gemütlichen Runde oder auch einem Freund ist übrigens juristisch bereits eine Veröffentlichung. Doch wo kein Kläger, da...
Grüßle
Stephan
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