Zitat:
Zitat von virra
Dann ist es ja ok. Gut ist in so einem Fall immer, dass man auf die Erlaubnis kurz hinweist. Leider gibt es eben im netz viele Verstöße gegen das UrhG. Nix für ungut, ist nur im Interesse aller, wenn man informiert.
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Definitiv. Ich denke, dass das ein Thema ist, das oft unterschätzt wird und man kann sich relativ gut an die Regeln halten, wenn man sie kennt.