Herr Jemand ging spazieren und kam am Haus des Herrn Keiner vorbei.
Keiner schaute aus dem Fenster, lehnte sich aber ein bisschen zu weit
hinaus, dadurch stieß er an einen Blumentopf, der Herrn Jemand auf
den Kopf fiel. Jemand sah per Zufall, dass Herr Niemand diesen Vorfall
beobachtet hatte.
Jemand zeigte Herrn Keiner an und gab Niemand als Zeugen an. Vor
Gericht kam es jedoch fast zu einem Tumult. Als Jemand behauptete,
Keiner habe ihm einen Blumentopf auf den Kopf geworfen und Niemand
könne den Tathergang bezeugen, fing der Richter an zu toben: Jemand
sei sicher verrückt, wenn er eine Anzeige erstatte, obwohl ihm Keiner
einen Topf mit Blumen auf den Kopf geworfen und Niemand dies gesehen
habe. Aus Angst vor angedrohter psychiatrischer Behandlung zog Jemand
die Anklage kleinlaut zurück, so dass Keiner nicht bestraft wurde und
Niemand umsonst vor Gericht erschienen war.
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