Ich verstehe es so:
Wenn man ein Foto oder Bild teilt, welches urheberrechtlich geschützt ist (was immerhin 99% aller Fotos und Bilder betrifft), es also an der eigenen Pinnwand angezeigt wird, dann ist es wohl im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung abmahnfähig.
Was für ein Schwachsinn..... Aber nachdem ja nun andere Dinge bagatellisiert wurden müßen die Herren Abmahnanwälte ja was anderes finden um sich die Taschen zu füllen. Scheinbar reicht deren Kompetenz zu mehr nicht aus...
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