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Alt 23.04.12, 18:45
Benutzerbild von virra
virra virra ist offline
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virra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könnervirra ist ein brillianter Kenner und Könner
Ich sage ja, SO einfach ist es nicht. Kommt immer auf die Ware an, auf die Plattform, darauf, ob irgend ein erfolgloser Rechtsanwalt Geld benötigt …

Meines Wissens nach ist es in Deutschland nicht verboten ein Sachbild zur Illustration einer Verkaufsanzeige zu machen. Die meisten, die Ärger haben bei Ebay, haben die Bildchen nicht selber gemacht, sondern beim Hersteller geklaut.

Kleine Exkursion: Sogar wenn der Hersteller bestimmte Dinge untersagt, ist fraglich, ob das nach deutschem recht haltbar wäre. So verbietet Apple z.B. das iPad für Gewinnspiele abzulichten. Unsre Rechtsabteilung hat behauptet, das wäre Mumpitz …

Aber es geht ja gar nicht darum – wir wissen ja nicht, wo das Bild im Original benutzt wurde und ob der TE eine Genehmigung hatte oder sonstwas. Es geht um Bilderklau und das ist eindeutig geregelt.
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