Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 07.02.06, 17:02
Benutzerbild von Azzurri
Azzurri Azzurri ist offline
Forenpate
 
Registriert seit: 07/2005
Ort: Niedersachsen/Wolfsburg
Beiträge: 2.867
OS: Mac OS X
Azzurri ist aktiv und fit
Das müssen Sie noch wissen:

· Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen!

· Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

· Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung).

· Das angedrohte Bußgeld ist nicht 2.000 €, sondern 1.000 €. Hannes G. hat hier „geschummelt“. Seine flapsige Aussage, „durch den Euro wird alles teuro“, ist zumindest beim Bußgeld falsch.

· Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“.

http://www.gez-abschaffen.de/Beamter/IchbinBeamter.htm


edit: http://gez-abschaffen.de/
Mit Zitat antworten
 
Seite wurde generiert in 0,02387 Sekunden mit 8 Queries