Das müssen Sie noch wissen:
· Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen!
· Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
· Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung).
· Das angedrohte Bußgeld ist nicht 2.000 €, sondern 1.000 €. Hannes G. hat hier „geschummelt“. Seine flapsige Aussage, „durch den Euro wird alles teuro“, ist zumindest beim Bußgeld falsch.
· Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“.
http://www.gez-abschaffen.de/Beamter/IchbinBeamter.htm
edit:
http://gez-abschaffen.de/