naja, das urheberrecht unterscheidet ja hier beim "recht am eigenen bild"
ob nur diejenige person abgelichtet ist und somit den "mittelpunkt" des bildes
darstellt oder ob weitere personen abgelichtet sind.
dazu kommt dann noch redaktionelle verwendung und private oder kommerzielle
verwendung des bildes.
dann ist da eben noch genau das mit der "grossveranstaltung", bei der man sich
letztlich bewußt ist, ggf, fotografiert zu werden.
ich bin mir hier ehrlich gesagt auch nicht wirklich sicher, ob oder was hier
- wenn überhaupt - zum tragen kommen würde.
|