Zitat:
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG regelt, dass eine Einwilligung des Abgebildeten zur Veröffentlichung nicht erforderlich ist, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
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Darauf würde ich mich dann einfach mal berufen  kommt ja sicherlich auch drauf an woher das Model bzw. der Künstler kommt (unterschiedliche gesetzgebungen)
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»Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
(Marie von Ebner - Eschenbach, öst. Schriftst.,1830 - 1916)«
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