Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 07.12.05, 20:53
Benutzerbild von Gyuri
Gyuri Gyuri ist offline
PSC-süchtig
 
Registriert seit: 09/2005
Ort: Holzkirchen bei München
Beiträge: 877
Gyuri ist aktiv und fit
Antrag auf Gesundung

Über einen fiktiven "Antrag auf Erkrankung" haben wir alle schon vor vielen Jahren gelacht.
Was ich aber jetzt von meiner Frau mitbekommen habe, sie arbeitet bei einem bundesweiten Dienstleister in gelber Kleidung sechs Tage die Woche in der Logistik, könnte schon rekordverdächtig sein.

Sie war bis Samstag krank geschrieben. Als sie am Montag (ca. 6:00) zur Arbeit kam, wurde sie nicht etwa freundlich begrüßt mit "Schön, dass Sie wieder da sind.", sondern bekam erst mal eine Maßregelung weil sie (jetzt kommts!) es versäumt hat, rechtzeitig zu melden, dass sie wieder gesund sei. Erst mündlich und dann auch noch schriftlich.

In dem "Laden" muss man es tatsächlich melden, bevor man gesund wird.

Jetzt taucht bei mir die Frage auf, ob meine Frau am Samstag früh um 6 Uhr in der Lage gewesen wäre zu beurteilen, ob ihre Erkrankung bis Montag geheilt ist. Falls sie das erst am Sonntagabend kann, hätte sie (ich weiß wirklich nicht, wie die sich das vorstellen) am Montag erst noch mal den Arzt fragen können, der aber die Praxis erst öffnet, wenn ihre Arbeit erledigt ist, und dann sofort der Firma mitteilen, dass man am Dienstag wieder kommt, in der Hoffnung, dass das nicht wieder zu spät ist. Wie dann aber der Montag abgerechnet werden soll, für den es ja keine Krankmeldung gibt, ist mir nicht klar.
__________________
Liebe Grüße http://www.berndboard.de/images/smilies/bernd.gif
von Gyuri
Mit Zitat antworten
 
Seite wurde generiert in 0,02788 Sekunden mit 8 Queries