es gab mal die regelung, daß mindestens 15% eigenleistung in einem bild stecken.
nach der verschärfung es urheberrechtsgesetzes sind es wesentlich mehr geworden und auch der veränderungs- bzw. abstratktionsgrad muß wesentlich höher sein, du kommst hier also an einen grad der veränderung, der sich richtung 100% bewegt, denn du mußt ein bild theoretisch so verändern, dasß vom original in seiner ursprünglichen form nichts mehr zu erkennen ist.
da ist selbstmachen oftmals die bessere lösung.
den genauen wortlaut und wo welche einschränkungen zu machen sind, erfährst du zum beispiel hier:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
oder direkt hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
edit:
/www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#%A7_105
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz
gruß
volker