Du kannst Dir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Deinem FA holen und solange Du unter 17.500,-€ pro Jahr bleibst kannst Du von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch machen.
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Alles andere ist Schwarzarbeit.

Weitere Infos bekommst Du bestimmt beim Finanzamt.
intelli