also ich habe in der vergangenheit über 1500 buchtitel gestaltet.
das ganze fand ohne speziellen vertrag statt und letztlich ist es einfach so,
ersteller von foto/bildmaterial wird im buch genannt
und der/diejenige die das cover entworfen/designt hat.
die rechte gehen in den meisten fällen an den verlag über (was jedoch nur die verwertungsrechte, nicht die urheberrechte betrifft).
auf eine nennung kannst du in der regel nicht verzichten, da diese angaben normalerweise bei den biliographischen angaben angegeben werden müssen.
du kannst in einem formlosen schreiben (in dem du angibst das cover entworfen zu haben und dass dies frei von rechten dritter ist) alle verwertungs- und vermarktungsrechte an den autor abgeben, das urheberrecht kann er dir allerdings weder abkaufen noch nehmen. wobei bei diesem cover die "schöpfungshöhe" meines erachtens nach nicht erreicht ist. (was jetzt nicht negativ sein soll.)
einen separaten vertrag sehe ich persönlich hier nicht als notwendig.
allerdings muß er normalerweise 5% des rechnungsbetrages zusätzlich an die KSK abführen.
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